Die von einigen Gemeinden durch Windenergiegegner angeregten Abstimmungen über Mindestabstände für Windenergieanlagen zu bewohntem Gebiet sind nicht rechtens. Das hat das Baurekursgericht am 9. April 2026 festgehalten, da die Ausweisung von Windenergiegebieten Sache des Kantons ist.
Wir begrüssen diesen Entscheid ausdrücklich und sind froh, dass der Verhinderungspolitik der Fossil-Lobby mit ihren Unterstützern und der Nimbys damit ein Riegel vorgeschoben wird.
Die Aufstachelung der Wutbürger durch obige Gruppen aber auch durch die Gemeinderäte in Russikon und Weisslingen war damit völlig unnötig.
Ein umfassender Artikel zum Gerichtsurteil findet sich hier im Tages-Anzeiger.
